Verpackungsverordnung – der Bürokratenwahnsinn
Dezember 10th, 2021 von Hans Blazejewski
Mich erreicht ein Schreiben, das ich Ihnen hier zur Kenntnis bringen will.
… als Versandhändler oder Onlineshop, der ein verpacktes Produkt an Endverbraucher in Österreich liefert, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet sicherzustellen, dass die in Verkehr gebrachten Verpackungen ordnungsgemäß gesammelt und verwertet werden.
Die VKS Verpackungskoordinierungsstelle überprüft stichprobenartig, ob Sie sich gesetzeskonform verhalten – bei einem Verstoß müssen Sie mit Sanktionen und Strafzahlungen rechnen.
Um solche Sanktionen zu vermeiden, müssen Sie jede an einen Endverbraucher in Österreich gelieferte Verpackung gemäß Verpackungsverordnung (VerpackVO) an einem sogenannten Sammel- und Verwertungssystem (SVS) beteiligen – die Verpackung muss also „lizenziert werden“.
„Verpackungskoordinierungsstelle“ – Kafka lacht sich einen Ast.
Laut Verpackungskoordinierungsstelle bin ich laut Verpackungsordnung bei Strafandrohung verpflichtet, die von mir eingesetzten Verpackungen zu lizenzieren u.z. nicht nur für Lieferungen innerhalb Deutschland, sondern auch extra Lizenzen für jedes EU-Land in das ich liefere.
Wenn man bedenkt, dass sicherlich auch meine Lieferanten, die mir Briefumschläge, Kartons usw liefern, dafür Lizenzgebühren entrichten müssen, dann kann man schon an Kafka denken.
Was mich betrifft, so setzte ich dem ein Ende insofern als ich keine direkten Lieferungen an Kunden außerhalb Deutschlands mehr vornehme.
Unbesehen davon, können EU-Ausländer ihre Bestellungen direkt, nach Terminabsprache, bei mir abholen oder an eine Anschrift innerhalb Deutschlands liefern lassen.
Sorry, ich hätte Ihnen gern etwas anderes geschrieben. Vielleicht wenden Sie sich an die für Ihren Wahlkreis zuständigen EU-Personen und fragen dort nach, was der Nonsens soll.
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